Landgericht Aschaffenburg misst Smileys keine Bedeutung zu | Rae Koos | Dr. Koos & Kollegen - Rechtsanwälte Aschaffenburg

Das Landgericht Aschaffenburg hatte nachfolgenden Sachverhalt zu entscheiden. Der Inhaber einer Fahrschule postete auf seinem nach unserer Ansicht privaten (!!!) facebook-Account einen Eintrag, in dem er die Aussage traf, dass Besucher einer Veranstaltung zum Führerschein Klasse B die Fahrerlaubnis klasse L (land- und forstwirtschaftliches Gerät) kostenlos dazu bekommen. Diese Aussage mag im Kontext eines geschäftlichen Auftritts an sich als Werbung mit Selbstverständlichkeiten zu werten sein und demnach eine unlautere Handlung im Sinne des UWG darstellen.

facebook-Account einen Eintrag, in dem er die Aussage traf, dass Besucher ... facebook und whattsapp die Bedeutung von Smileys und Emoticons bekannt sein ...

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